Beschleunigte Grundqualifizierung

Voraussichtlicher Termin am 02.02.2025

Regelmäßiger Start nach Absprache - auch mit Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit möglich!

Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz müssen seit September 2009 alle Fahrer/innen, die gewerblich im Güterkraftverkehr tätig sein wollen, die beschleunigte Grundqualifikation mit erfolgreichem Abschluss vor der IHK nachweisen. Die Unterrichtsdauer ist mit 140 Zeitstunden gesetzlich vorgegeben.

Folgende Inhalte werden Ihnen vermittelt:

- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- Fahrpraktische Übungen
 - Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
- Anwendung der Vorschriften

SEMINAR ANFRAGE




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